Armutsbekämpfung: individuelle Hilfspflicht oder institutionelle Verantwortung?

  • Katharina Naumann

Abstract

In Positive Pflichten geht Corinna Mieth der Frage nach, welche Verpflichtungen die Bürger reicher Staaten in Anbetracht des Weltarmutsproblems gegenüber den Armen haben. Hierbei entwickelt sie eine differenzierte Konzeption positiver moralischer Pflichten. Starke positive Pflichten, so ihre These, können dabei den gleichen Verpflichtungsgrad haben, wie negative Pflichten, sofern sie sich auf notwendige Güter beim Empfänger beziehen. Dafür müssen aber auf der Geberseite fünf Kriterien hinreichend bestimmt sein: Zuständigkeit, Zurechenbarkeit, Zumutbarkeit, Zulässigkeit und Aussicht auf Erfolg. Gerade dies sei aber bei Armutsbekämpfungspflichten meist nicht der Fall, daher handele es sich lediglich um schwache Pflichten, auch wenn das "in Hinblick auf die Debatte um das Weltarmutsproblem ein sehr unbefriedigendes Ergebnis"(243) sei.

Veröffentlicht
2014-10-31
Zitationsvorschlag
Naumann, Katharina. 2014. „Armutsbekämpfung: Individuelle Hilfspflicht Oder Institutionelle Verantwortung?“. KULT_online, Nr. 40 (Oktober). https://doi.org/10.22029/ko.2014.865.
Rubrik
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